Menu

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeiner Geltungsbereich
Soweit im Folgendenvon "Kaufleuten" gesprochen wird, sind darunter im Rahmen dieser AGBzu verstehen
a) Kaufleute im Sinne des Handelsrechts, die im Rahmen IhresHandelsbetriebstätig werden,
b) juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (vgl. § 24Abs. 1 AGB-Gesetz).

§ 1 Geltungsbereich und Datenschutz
1. Für alle Lieferungen undLeistungen, einschließlich damit im Zusammenhang stehenden Beratungen und Auskünften, geltenausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehendeodervon unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kundenerkennenwir nicht an, es sei denn, wir hatten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. GegenüberKaufleuten gelten diese auch für alle künftigenVertragsbeziehungen.

2. Kaufleute erkennen durch die Entgegennahmeunserer Lieferungen und Leistungen die Verbindlichkeit unserer Geschäftsbedingungen an. Im Übrigen bedürfen alle Vereinbarungeneinschließlich Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit sievon unseren Geschäftsbedingungen abweichen oder irgendwelche Zusicherungenunsererseits enthalten.

3. Kundendaten werden gespeichert (§§ 28, 33 BDSG).

§ 2 Angebote, Zustandekommen des Vertrages
1. Der Katalog istfreibleibend für uns. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot fürden Kunden. Wir können dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach unserer Wahl durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass wir dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

2. Unsere Angeboteerfolgen freibleibend und unverbindlich. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen,Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben bzw.sonstige technischen Daten, sowiein Bezug genommene DIN-, VDE oder sonstige betriebliche oder überbetrieblicheNormen, kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen keine Eigenschaftszusicherungdar.

3. An Katalogen und allen sonstigen Verkaufsunterlagen behaltenwir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht überlassenwerden.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Ist eine schriftlichePreisvereinbarung nicht getroffen, so gelten die in unseren neuesten, am Tageder Bestellung gültigen Kataloge und Preislisten angegebenen Nettopreisezzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Kataloge und Preislisten können in unseren Ladenräumeneingesehen werden oder von uns angefordert werden.

2. Gesondertberechnet wird der jeweils gültige Legierungszuschlag (LZ). In Klammern ( )gesetzte Preise sind unverbindliche Richtpreise, wenn Lieferung und Berechnung unmittelbar durch die von unsvertretenen Werkzeughersteller erfolgen. In diesem Fall gelten deren Preiseund Bezugsbedingungen.

3. Innerhalb Deutschlands liefern wir unfreiab Lager, einschließlich Verpackung. Für Kleinaufträge unter € 50,- netto berechnen wir dieDifferenz Warenwert-Mindestbestellwert als Bearbeitungsgebühr.

4.Unsere Rechnungen sind ausnahmslos an dem auf der Rechnung angegebenen Tag(20 Tage nach Rechnungsausstellung) fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Kalendertagen abRechnungsdatum gewähren wir ab einem Bestellwert von mind. € 50,- 2 % Skonto. Schecks und Zahlungsanweisungen werden von uns nur erfüllungshalberangenommen. Zahlung gilt erst als erfolgt mit Gutschrift auf unserem Konto. Wechsel nehmen wir nicht in Zahlung.

5. Ab Fälligkeit unserer Rechnungen können wir vonKaufleuten aus unseren offenen Forderungen Fälligkeitszinsen von 4 % p. a.über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz verlangen. Die gleiche Verzinsung können wir von unseren nichtkaufmännischen Kunden ab Zahlungsverzug verlangen. Dem Kunden und uns bleibt vorbehalten, im Einzelteil einen niedrigeren, bzw. einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen. Daneben können wir für jede Zahlungserinnerung und Mahnung jeweils 10,- € berechnen.

6. Skonti, eingeräumte Rabatte oder Zahlungsziele werdennicht gewährt, bzw. werden hinfällig, wenn sich der Kunde mit der Bezahlungfrüherer Lieferungen in Verzug befindet, ein gerichtliches oder außergerichtlichesVergleichsverfahren betreibt oder gegen ihn Konkursantrag gestellt wird. Indiesen Fällen sind wir berechtigt, dem Kunden die zunächst gewahrtenRabatte nachzubelasten und alte noch offen stehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zustellen. Die Auslieferung bestellter Ware erfolgt in diesen Fällen nurgegen Barzahlung.

6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu,wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns unerkannt sind.Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus demgleichen Vertragsverhältnis.

7. Bei Falschbestellungen berechnen wir 15 % Rücknahme-/Bearbeitungsgebühr, jedoch mindestens 10.- €.

§ 4 Lieferzeit, Entgegennahmeder Ware
1. Lieferfristen oder -termine sind nur beischriftlicher Vereinbarung verbindlich.

2. Wir können, insbesonderebei größeren Aufträgen, Teillieferungen in einem für den Kunden zumutbaren Umfang vornehmen.

3. DieLieferung bestellter Ware erfolgt in der Regel innerhalb von ca. 14Kalenderlagen nach Annahme der Bestellung durch uns. Waren, die wir selbstbestellen müssen und deren Preis daher in unserem Katalog in Klammern gesetzt ist. werden innerhalb von ca.3 Monaten nach Annahme der Bestellung geliefert.

4. Fristen undTermine gelten stets als annähernd, sofern nicht im Einzelfall besondereVereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Im Fall eines Überschreitens des durch diecirca-Fristen bzw. -Termine bestimmten Zeitraums ist der Kunde nach Ablaufeiner uns zu setzenden angemessenen, mindestens 8 Arbeitstage betragendenNachfrist zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. Das gleiche gilt für verbindlich vereinbarte Fristen bzw.Termine mit dem Vorbehalt, dass die zu setzende angemessene Nachfristmindestens 5 Arbeitstage beträgt. Bei Fixgeschäften ist eine Nachfristsetzungnicht erforderlich.

Eine Schadensersatzhaftung ist ausgeschlossen bzw. gegenüberNichtkaufleuten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Organe bzw.Erfüllungsgehilfen beschränkt .Der Rücktritt hat in jedem Fall mittelsschriftlicher Erklärung zu erfolgen. Beschränkt sich die Überschreitung auf einen Lieferungsteil oder Leistungsteil,beschränkt sich auch das Rücktrittsrecht auf den betroffenen Teil, wenn durcheine derartige Beschränkung des Rücktrittsrechts bei objektiver Beurteilungder übrige Vertrag nicht betroffen wird. Lieferungen oder Leistungen, die infolge von uns nicht zuvertretender Umstände einschließlich von Betriebsstörungen, Streiks.Aussperrungen oder Verkehrs- bzw. sonstigen Hindernissen einschließlich derVerzögerung der Belieferung mit wesentlichen Materialien unterbleiben oder sich verzögern, berechtigenuns, entsprechend später zu liefern oder vom Vertrag ganz oder teilweisezurückzutreten, ohne dass dem Kunden deswegen ein Anspruch auf Schadenersatzzusteht. In den Fallen einer für den Kunden unzumutbaren Lieferungsverzögerung ist auch dieser unterAusschluss von Schadenersatzansprüchen zum Rucktritt berechtigt. In jedemFall setzt die Einhaltung von Fristen bzw. Terminen die endgültige Klärungsämtlicher technischer Einzelheiten und gegebenenfalls die rechtzeitige Beibringung der vom Kundenmitzuteilenden Spezifikationen bzw. zu beschaffenden Unterlagen,Genehmigungen, Freigaben usw. und Schaffung der erforderlichen sonstigenVoraussetzungen, sowie gegebenenfalls den Eingang der vertraglich vereinbarten Anzahlungvoraus.

§ 5 Gefahrenübergang, Versand
1. Die Ware wird in jedem Fall aufGefahr des Kunden geliefert bzw. versandt. Versandweg und -mittel sind, wennnicht anders vereinbart unserer Wahl überlassen. Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe derWare an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit demVerlassen unseres Lagers oder (im Falle eines Streckengeschäftes) des Lagers unseres Vorlieferanten auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden schließen wir auf seine Kosten eineTransportversicherung ab.

2. Verzögert sich der Versand infolge vonUmständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage derAnzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

3. Angelieferte Gegenstände sind,auch wenn sie unwesentliche Mangel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seinerRechte nach § 7 entgegenzunehmen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor bis zur Bezahlung aller unsererForderungen aus dem Liefervertrag, gegenüber Kaufleuten auch bis zurBezahlung aller unserer Forderungen aus der mit dem Kunden bestehendenGeschäftsverbindung und zwar einschließlich angefallener Kosten und Zinsen (Kontokorrentvorbehalt sowiebei Refinanzierungswechsel).

2. Übersteigt der realisierbareWert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt ummehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahlverpflichtet.

3. Der Kunde hat uns bei Pfändung oder sonstigenErgriffen Dritter sofort schriftlich zu benachrichtigen und denPfändungsgläubiger von dem bestehenden Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Eine Sicherungsübereignung istunzulässig.

4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsachezurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten desausdrücklich schriftlich erklärt oder es sind auf dem Vertrag zwingendeVorschriften des Verbraucherkreditgesetzes anzuwenden. In der Pfändungder Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Nehmen wir Ware von Kaufleuten zurück, könnenwir diese durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten, wenn wir denVerkauf mit angemessener Frist angedroht haben. Den Verwertungserlös abzgl.Angemessener Verwertungskosten, mindestens 10 % des Warenwertes, werden wir auf dieVerbindlichkeiten des Kunden anrechnen.

5. Sind wir zuWarenrücknahme berechtigt, so ist der Kunde verpflichtet, einem unsererMitarbeiter die Inventarisierung der vorhandenen Vorbehaltsware zu gestatten.

§ 7 Mängelgewährleistung
1.Die Gewährleistungsrechte von Kaufleuten setzen voraus, dass diese zuvorihren nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheitenunverzüglich und ordnungsgemäß nachgekommen sind. Gebrauchte Maschinen werden verkauft wiebesichtigt. Nicht kaufmännische Kunden müssen die gelieferte Ware, sobald als möglich.

8. Wir stehen dem Kunden nach bestem Wissen zurErteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Waren zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nurdann nach Maßgabe vorstehender Absätze, wenn für diese Leistungen einbesonderes Entgelt vereinbart worden ist.

9. DieGewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und giltauch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprücheaus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 8 Gesamthaftung
1. Soweit gemäß § 7 Abs. 4 bis Abs. 7 unsere Haftung auf Schadensersatzausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle anderenAnsprüche, einschließlich von Ansprüchen wegen Verschuldens ein Vertragsabschluss. Verletzung von Nebenpflichten und für Ansprüche aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB.

2. Abs. lgilt nicht für Ansprüche gemäß §§1,4 Produkthaftungsgesetz, sowie für Falledes Unvermögens oder der Unmöglichkeit.

3. Soweit unsere Haftungausgeschlossen oder beschränkt ist. Gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiterund Beauftragten, unserer Vortreter und sonstigenErfüllungsgehilfen.

4. Die Verjährung der Ansprüche zwischen uns unddem Kunden richtet sich nach § 7 Abs. 9, soweit nicht Ansprüche aus der Produzentenhaftung gemäß §§ 823 ff BGB in Redestehen.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. AlsErfüllungsort und gegenüber Kaufleuten als Gerichtsstand gilt derGeschäftssitz der mit der Lieferung beauftragten Firma kl-tooling GmbH & Co. KG.

§ 10 Vorbehalt
1. Wir behalten uns vor, während der Gültigkeitsdauer desKataloges, Produkte aus dem Programm zu nehmen bzw. zu ersetzen, sowietechnische Änderungen vorzunehmen. Zusätzliche Bedingungen für die Lieferung von Maschinen:

zu § 6 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt unser Eigentum; Verarbeitung oderUmbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtungfür uns. Erlischt das (Mit-) Eigentum von uns durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das(Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig  (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt das(Mit-)Eigentum für uns unentgeltlich, Waren, an denen wir(Mit-)Eigentumsrecht haben, werden im Folgenden als Vorbehaltswarebezeichnet. Der Käufer ist zur Veräußerung von Vorbehaltswaren ohne schriftliche, vorherige Genehmigung nicht berechtigt. Verpfändungenoder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkaufoder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung)bezüglich der Vorbehalts wäre entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalberin vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die anuns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Nameneinzuziehen. Auf Aufforderung wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglichbenachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Beivertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sindwir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung derHerausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In derZurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt, soweitdas Abzahlungsgesetz keine Anwendung findet, hier kein Rücktritt vom Vertrag vor. Bei Verstoß, des Käufers gegen dievorstehend bezeichneten Verpflichtungen hat der Käufer in jedem Fall derZuwiderhandlung, unbeschadet unserer Rechte auf Schadenersatz, eineKonventionalstrafe in Höhe von 10 % des Rechnungswertes des Kaufgegenstandes zubezahlen.

Stand: 01.01.2018