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AGB


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeiner Geltungsbereich
Soweit im Folgenden von "Kaufleuten" gesprochen wird, sind darunter im Rahmen dieser AGB zu verstehen
a) Kaufleute im Sinne des Handelsrechts, die im Rahmen Ihres Handelsbetriebstätig werden,
b) juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (vgl. § 24Abs. 1 AGB-Gesetz).

§ 1 Geltungsbereich und Datenschutz
1. Für alle Lieferungen und Leistungen, einschließlich damit im Zusammenhang stehenden Beratungen und Auskünften, gelten ausschließlich 
unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden 
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hatten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Gegenüber Kaufleuten gelten diese auch für alle 
künftigen Vertragsbeziehungen.

2. Kaufleute erkennen durch die Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen die Verbindlichkeit unserer Geschäftsbedingungen an. 
Im Übrigen bedürfen alle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit sie von unseren 
Geschäftsbedingungen abweichen oder irgendwelche Zusicherungen unsererseits enthalten.

3. Kundendaten werden gespeichert (§§ 28, 33 BDSG).

§ 2 Angebote, Zustandekommen des Vertrages
1. Der Katalog ist freibleibend für uns. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot für den Kunden. Wir können dieses Angebot innerhalb 
von 14 Tagen nach unserer Wahl durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass wir dem Kunden innerhalb dieser Frist 
die bestellte Ware zusenden.

2. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- 
oder Maßangaben bzw. sonstige technischen Daten, sowie in Bezug genommene DIN-, VDE oder sonstige betriebliche oder überbetriebliche Normen, 
kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen keine Eigenschaftszusicherung dar.

3. An Katalogen und allen sonstigen Verkaufsunterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht überlassen werden.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Ist eine schriftliche Preisvereinbarung nicht getroffen, so gelten die in unseren neuesten, am Tage der Bestellung gültigen Kataloge und Preislisten 
angegebenen Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Kataloge und Preislisten können in unseren Ladenräumen eingesehen werden 
oder von uns angefordert werden.

2. Gesondert berechnet wird der jeweils gültige Legierungszuschlag (LZ). In Klammern ( )gesetzte Preise sind unverbindliche Richtpreise, wenn Lieferung 
und Berechnung unmittelbar durch die von uns vertretenen Werkzeughersteller erfolgen. In diesem Fall gelten deren Preise und Bezugsbedingungen.

3. Innerhalb Deutschlands liefern wir unfrei ab Lager, einschließlich Verpackung. Für Kleinaufträge unter € 50,- netto berechnen wir die Differenz 
Warenwert-Mindestbestellwert als Bearbeitungsgebühr.

4. Unsere Rechnungen sind ausnahmslos an dem auf der Rechnung angegebenen Tag (20 Tage nach Rechnungsausstellung) fällig. Bei Zahlung 
innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum gewähren wir ab einem Bestellwert von mind. € 50,- 2 % Skonto. Schecks und Zahlungs-
anweisungen werden von uns nur erfüllungshalber angenommen. Zahlung gilt erst als erfolgt mit Gutschrift auf unserem Konto. 
Wechsel nehmen wir nicht in Zahlung.

5. Ab Fälligkeit unserer Rechnungen können wir von Kaufleuten aus unseren offenen Forderungen Fälligkeitszinsen von 4 % p. a. über dem 
jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz verlangen. Die gleiche Verzinsung können wir von unseren nicht kaufmännischen Kunden ab 
Zahlungsverzug verlangen. Dem Kunden und uns bleibt vorbehalten, im Einzelteil einen niedrigeren, bzw. einen höheren Verzugsschaden 
nachzuweisen. Daneben können wir für jede Zahlungserinnerung und Mahnung jeweils 10,- € berechnen.

6a. Skonti, eingeräumte Rabatte oder Zahlungsziele werden nicht gewährt, bzw. werden hinfällig, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung 
früherer Lieferungen in Verzug befindet, ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren betreibt oder gegen ihn Konkursantrag
gestellt wird. In diesen Fällen sind wir berechtigt, dem Kunden die zunächst gewährten Rabatte nachzubelasten und alte noch offen stehenden, 
auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zustellen. Die Auslieferung bestellter Ware erfolgt in diesen Fällen nur gegen Barzahlung.

6b. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns unerkannt sind. 

Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis.

7. Bei Falschbestellungen berechnen wir 15 % Rücknahme-/Bearbeitungsgebühr, jedoch mindestens 50.- €.

§ 4 Lieferzeit, Entgegennahmeder Ware
1. Lieferfristen oder -termine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich.

2. Wir können, insbesondere bei größeren Aufträgen, Teillieferungen in einem für den Kunden zumutbaren Umfang vornehmen.

3. Die Lieferung bestellter Ware erfolgt in der Regel innerhalb von ca. 14 Kalenderlagen nach Annahme der Bestellung durch uns. Waren,
die wir selbst bestellen müssen und deren Preis daher in unserem Katalog in Klammern gesetzt ist. werden innerhalb von ca.3 Monaten 
nach Annahme der Bestellung geliefert.

4. Fristen und Termine gelten stets als annähernd, sofern nicht im Einzelfall besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
Im Fall eines Überschreitens des durch die circa-Fristen bzw. -Termine bestimmten Zeitraums ist der Kunde nach Ablaufeiner uns zu 
setzenden angemessenen, mindestens 8 Arbeitstage betragenden Nachfrist zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. Das gleiche 
gilt für verbindlich vereinbarte Fristen bzw. Termine mit dem Vorbehalt, dass die zu setzende angemessene Nachfrist mindestens 
5 Arbeitstage beträgt. Bei Fixgeschäften ist eine Nachfristsetzung nicht erforderlich.

Eine Schadensersatzhaftung ist ausgeschlossen bzw. gegenüber Nichtkaufleuten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Organe bzw. Erfüllungsgehilfen beschränkt.
Der Rücktritt hat in jedem Fall mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen. Beschränkt sich die Überschreitung auf einen Lieferungsteil oder Leistungsanteil, beschränkt 
sich auch das Rücktrittsrecht auf den betroffenen Teil, wenn durch eine derartige Beschränkung des Rücktrittsrechts bei objektiver Beurteilung der übrige Vertrag nicht 
betroffen wird. Lieferungen oder Leistungen, die infolge von uns nicht zu vertretender Umstände einschließlich von Betriebsstörungen, Streiks. Aussperrungen oder 
Verkehrs- bzw. sonstigen Hindernissen einschließlich der Verzögerung der Belieferung mit wesentlichen Materialien unterbleiben oder sich verzögern, berechtigen uns, 
entsprechend später zu liefern oder vom Vertrag ganz oder teilweisezurückzutreten, ohne dass dem Kunden deswegen ein Anspruch auf Schadenersatzzusteht. 

In den Fallen einer für den Kunden unzumutbaren Lieferungsverzögerung ist auch dieser unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen zum Rucktritt berechtigt. 
In jedem Fall setzt die Einhaltung von Fristen bzw. Terminen die endgültige Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten und gegebenenfalls die rechtzeitige Beibringung 
der vom Kundenmitzuteilenden Spezifikationen bzw. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben usw. und Schaffung der erforderlichen sonstigen 
Voraussetzungen, sowie gegebenenfalls den Eingang der vertraglich vereinbarten Anzahlung voraus.

§ 5 Gefahrenübergang, Versand
1. Die Ware wird in jedem Fall auf Gefahr des Kunden geliefert bzw. versandt. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart unserer Wahl überlassen.
 Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers oder
(im Falle eines Streckengeschäftes) des Lagers unseres Vorlieferanten auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden schließen wir auf seine Kosten eine Transportversicherung ab.

2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mangel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte nach § 7 entgegenzunehmen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag, gegenüber Kaufleuten auch
bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der mit dem Kunden bestehenden Geschäftsverbindung und zwar einschließlich angefallener Kosten und Zinsen 
(Kontokorrentvorbehalt sowie bei Refinanzierungswechsel).

2. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden
zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahlverpflichtet.

3. Der Kunde hat uns bei Pfändung oder sonstigen Ergriffen Dritter sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Pfändungsgläubiger von dem bestehenden Eigentumsvorbehalt zu
unterrichten. Eine Sicherungsübereignung ist unzulässig.

4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache
durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten desausdrücklich schriftlich erklärt oder es sind auf dem Vertrag zwingende Vorschriften des
Verbraucherkreditgesetzes anzuwenden. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Nehmen wir Ware von Kaufleuten zurück, 
können wir diese durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten, wenn wir den Verkauf mit angemessener Frist angedroht haben. Den Verwertungserlös 
abzgl. angemessener Verwertungskosten, mindestens 10 % des Warenwertes, werden wir auf die Verbindlichkeiten des Kunden anrechnen.

5. Sind wir zu Warenrücknahme berechtigt, so ist der Kunde verpflichtet, einem unserer Mitarbeiter die Inventarisierung der vorhandenen Vorbehaltsware zu gestatten.

§ 7 Mängelgewährleistung
1.Die Gewährleistungsrechte von Kaufleuten setzen voraus, dass diese zuvor ihren nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
unverzüglich und ordnungsgemäß nachgekommen sind. Gebrauchte Maschinen werden verkauft wie besichtigt.
Nicht kaufmännische Kunden müssen die gelieferte Ware, sobald als möglich.

8. Wir stehen dem Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Waren zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch
nur dann nach Maßgabe vorstehender Absätze, wenn für diese Leistungen ein besonderes Entgelt vereinbart worden ist.

9. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz
 von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 8 Gesamthaftung
1. Soweit gemäß § 7 Abs. 4 bis Abs. 7 unsere Haftung auf Schadensersatzausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle anderen Ansprüche,
einschließlich von Ansprüchen wegen Verschuldens ein Vertragsabschluss. Verletzung von Nebenpflichten und für Ansprüche aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB.

2. Abs. l gilt nicht für Ansprüche gemäß §§1,4 Produkthaftungsgesetz, sowie für Falle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.

3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist. Gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter und Beauftragten, unserer Vortreter
und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

4. Die Verjährung der Ansprüche zwischen uns und dem Kunden richtet sich nach § 7 Abs. 9, soweit nicht Ansprüche aus der Produzentenhaftung
gemäß §§ 823 ff BGB in Rede stehen.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Als Erfüllungsort und gegenüber Kaufleuten als Gerichtsstand gilt der Geschäftssitz der mit der Lieferung beauftragten Firma kl-tooling GmbH & Co. KG.

§ 10 Vorbehalt
1. Wir behalten uns vor, während der Gültigkeitsdauer des Kataloges, Produkte aus dem Programm zu nehmen bzw. zu ersetzen, sowie technische Änderungen vorzunehmen.
Zusätzliche Bedingungen für die Lieferung von Maschinen:

zu § 6 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unser Eigentum; Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit-) Eigentum von
uns durch Verbindung,  so wird bereits jetzt vereinbart, dass das(Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig &#-257; (Rechnungswert)
auf uns übergeht.
Der Käufer verwahrt das(Mit-)Eigentum für uns unentgeltlich, Waren, an denen wir(Mit-)Eigentumsrecht haben, werden im Folgenden als Vorbehaltswarebezeichnet.
Der Käufer ist zur Veräußerung von Vorbehaltswaren ohne schriftliche, vorherige Genehmigung nicht berechtigt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung)bezüglich der Vorbehalts wäre entstehenden Forderungen tritt der Käufer
bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem
Namen einzuziehen. Auf Aufforderung wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. 

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls
die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt, soweit
das Abzahlungsgesetz keine Anwendung findet, hier kein Rücktritt vom Vertrag vor.

Bei Verstoß, des Käufers gegen die vorstehend bezeichneten Verpflichtungen hat der Käufer in jedem Fall der Zuwiderhandlung, unbeschadet unserer Rechte auf Schadenersatz,
eine Konventionalstrafe in Höhe von 10 % des Rechnungswertes des Kaufgegenstandes zu bezahlen.

Stand: 31.12.2024